Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Fachbereich Fortbildung (Stand 01.01.2012)

Der Fachbereich Fortbildung des Südwestfälischen Studieninstituts für kommunale Verwaltung in Hagen veranstaltet Seminare, Schulungen und Fachtagungen, die grundsätzlich im Rahmen der Kapazitäten jedermann offen stehen. Daneben werden Kundenseminare (sog. „Inhouse-Seminare“) nach besonderer Absprache durchgeführt, zumeist mit einem geschlossenen Teilnehmerkreis.

1. Geltungsbereich

Die Regelungen dieser Geschäftbedingungen gelten für alle Fortbildungsveranstaltungen des Südwestfälischen Studieninstituts für kommunale Verwaltung in Hagen.

2. Ausschreibung der Veranstaltungen

Die Veranstaltungen werden – soweit möglich – im Jahresprogramm publiziert. Das Programm kann direkt beim Südwestfälischen Studieninstitut für kommunale Verwaltung in Hagen bezogen werden. Daneben erfolgen gesonderte Ankündigungen per Post oder Email oder im Internet. Auf der institutseigenen Homepage sind alle angebotenen Veranstaltungen fortlaufend aktuell abrufbar.

3. Anmeldungen

Die Anmeldung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer erfolgt bei den offen ausgeschriebenen Veranstaltungen unmittelbar beim Südwestfälischen Studieninstitut für kommunale Verwaltung in Hagen, ansonsten über die jeweiligen Mitgliedsorganisationen und/oder sonstigen Kunden des Südwestfälischen Studieninstitut für kommunale Verwaltung in Hagen. Die Anmeldungen der Einzelteilnehmerinnen und –teilnehmer bzw. deren Benennung durch die Mitgliedsorganisationen und/oder sonstigen Kunden soll so frühzeitig wie möglich erfolgen, spätestens bis zum Ende der jeweils angegebenen Anmeldefrist. Nach Fristablauf werden Meldungen nur nach vorheriger telefonischer Abstimmung berücksichtigt. Ist ein behindertengerechter Seminarraum erforderlich, wird um einen entsprechenden Hinweis mit der Anmeldung gebeten. Alle Angemeldeten werden rechtzeitig zu den Seminaren eingeladen.

4. Teilnehmerbeitrag

Für die Veranstaltungen wird ein Teilnehmerbeitrag erhoben, der von dem jeweiligen Vertragspartner des Südwestfälischen Studieninstitut für kommunale Verwaltung in Hagen (also von der Teilnehmerin oder dem Teilnehmer bzw. der anmeldenden Mitgliedskommune, dem Arbeitgeber oder Dienstherrn) zu entrichten ist. Die Höhe der Teilnahmegebühren wird bei der Ausschreibung bekannt gegeben. Die Gebühr wird monatlich mit der anmeldenden Stelle abgerechnet. In den Seminargebühren sind ein Frühstück und eine Kaffeetafel in den Seminarpausen enthalten. Während der Veranstaltungen werden kostenfrei durchgehend Kalt- und Heißgetränke angeboten. Der Teilnehmerbeitrag wird mit Eingang der Rechnung nach der Seminarteilnahme fällig.

5. Stornokosten/Stornofristen

Abmeldungen von den Veranstaltungen müssen schriftlich erfolgen und sind bis vier Wochen vor der Veranstaltung kostenfrei möglich. Bei Abmeldungen, die später, jedoch noch bis zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn eingehen, wird eine Bearbeitungsgebühr von 25 Euro erhoben. Bei danach eingehenden Abmeldungen, die jedoch noch bis spätestens fünf Werktage vor Veranstaltungsbeginn eingehen, werden 75% des Teilnehmerbeitrages berechnet, danach ist das volle Seminarentgelt zu zahlen. Es ist jedoch möglich, eine Ersatzperson zu entsenden. Eine Rückzahlung bei teilweiser Teilnahme ist ausgeschlossen.

6. Teilnahmebescheinigungen

Für jedes Seminar werden Teilnahmebescheinigungen ausgestellt.

7. Seminarort

Seminarort ist überwiegend Hagen. Sofern der Wunsch besteht und die technischen Voraussetzungen gegeben sind, werden Seminare nach Absprache auch in anderen Orten durchgeführt. Die An- und Abreise zu den Veranstaltungen ist nicht Bestandteil des Vertrages und erfolgt auf eigene Gefahr. Fahrtkosten werden nicht erstattet.

8. Inhalt der Veranstaltungen

Das Programm der offenen Veranstaltungen wird vom Südwestfälischen Studieninstitut für kommunale Verwaltung in Hagen eigenverantwortlich entsprechend den vorherigen Ankündigungen und Veranstaltungsbeschreibungen gestaltet. Dabei bleibt das Recht der Dozentinnen und Dozenten zur Änderung und Aktualisierung der Inhalte vorbehalten. Bei Inhouse-Seminaren erfolgen Änderungen nur nach Absprache mit dem Vertragspartner.

9. Datenschutz

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer und Dozenten und Dozentinnen erklären sich bei Vertragsabschluss damit einverstanden, dass personenbezogene Daten zum Zwecke der internen Bearbeitung und für Bekanntmachungen von späteren Maßnahmen, Veranstaltungen und Aktionen gespeichert und elektronisch bearbeitet werden. Eine Weitergabe der Daten an Dritte wird ausgeschlossen.

10. Leistungsstörungen

Bei Leistungsstörungen haftet das Südwestfälischen Studieninstitut für kommunale Verwaltung in Hagen nur, wenn das schädigende Ereignis auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Südwestfälischen Studieninstitut für kommunale Verwaltung in Hagen beruht. Das Südwestfälische Studieninstitut für kommunale Verwaltung in Hagen ist berechtigt, eine Veranstaltung bei zu geringer Teilnehmerzahl abzusagen. Bereits entrichtete Teilnehmerbeiträge werden dann in voller Höhe erstattet. Ein Schadensersatzanspruch ist ausgeschlossen.

11. Durchführung/Zuständigkeiten/Sonderregelungen bei Inhouse-Seminaren

Das Südwestfälische Studieninstitut für kommunale Verwaltung in Hagen ist bei Inhouse-Seminaren zuständig für die Gesamtdurchführung der Veranstaltung, insbesondere für die Programmgestaltung und die Dozentenverpflichtung in Absprache mit der Mitgliedsorganisation als Auftraggeber.
Die Mitgliedsorganisation ist zuständig für die Teilnehmereinladungen und die Buchung der Veranstaltungsräumlichkeiten (inkl. der erforderlichen technischen Ausstattung) sowie die Sicherstellung einer Verpflegung der Teilnehmer. Darüber hinaus obliegt ihr die rechtzeitige Bekanntgabe der Teilnehmer an das Südwestfälische Studieninstitut für kommunale Verwaltung in Hagen zur Erstellung einer Teilnahmebescheinigung. Es werden folgende Angaben zu jedem Teilnehmer bzw. zu jeder Teilnehmerin benötigt: Familienname und Vorname, private und dienstliche Telefonnummer sowie die Email-Adresse.

Im Regelfall wird eine Veranstaltung für maximal 20 Teilnehmerinnen/Teilnehmer ausgerichtet und bei der Rechnungsstellung zugrunde gelegt. Sollte eine Mitgliedsorganisation ausdrücklich eine höhere Teilnehmerzahl wünschen, so kann diesem Wunsch nur dann entsprochen werden, wenn alle zusätzlich entstehenden Kosten von der Mitgliedsorganisation übernommen werden.

Die Mitgliedsorganisationen können Veranstaltungen unter Angabe einer Begründung bis spätestens vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei stornieren. Ansonsten ist bis spätestens zu diesem Zeitpunkt die genaue Teilnehmerzahl mitzuteilen. Bei nicht fristgerechter Stornierung der Veranstaltung wird eine Bearbeitungsgebühr von 125 Euro erhoben. Darüber hinaus ist die Mitgliedsorganisation zur Erstattung von allen Kosten verpflichtet, die dem Südwestfälischen Studieninstitut für kommunale Verwaltung in Hagen durch die berechtigte Rechnungsstellung von Seiten Dritter (Dozenten/Dozentinnen, Tagungsstätte usw.) aufgrund der verspäteten Absage entstehen.

12. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingen unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

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